ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
für einen Zusatz-pool medizinischer Möglichkeiten
Die ambulante Zusatzversicherung gehört auf dem Versicherungsmarkt zu den privaten Krankenzusatzversicherungen, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse aufstocken. Bei der ambulanten Zusatzversicherung geschieht das streng genommen nur bei ambulanter medizinischer Betreuung, also etwa bei Praxisbesuchen, möglicherweise bei Bedarf an Sehhilfen oder Zahnersatz, nicht jedoch bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus. De facto bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften allerdings auch die ambulante Krankenversicherung mit Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherten an, bei der etwa das Krankenhaustagegeld übernommen wird. In diesem Fall sind die Begriffe Ambulante Zusatzversicherung und Krankenzusatzversicherung quasi als Synonyme zu verstehen.
Ambulante Zusatzversicherung — Leistungen
Die Leistungen, die in einer ambulanten Zusatzversicherung zusammengefasst werden, können sehr unterschiedlich sein; sie können beispielsweise höhere finanzielle Beteiligungen bei Sehhilfen und Zahnersatz beinhalten, Kostenbeihilfe bei alternativen Heilverfahren, bei denen die Gesetzliche Krankenversicherung nicht greift, die Erstattung von Rezept- und Praxisgebühren sowie die Möglichkeit, im Krankenhaus ein Einzelzimmer und/oder Chefarztbehandlung zu bekommen. Welche Leistungen geboten werden und welche Ihnen sinnvoll erscheinen, sollten Sie sich sehr gut ansehen und bedenken, bevor Sie sich für eine ambulante Zusatzversicherung entscheiden und andere dafür links liegen lassen. Bestenfalls ermöglicht Ihnen die ambulante Zusatzversicherung genau die ärztlichen Leistungen abzusichern, die Ihnen vorschweben, sodass Sie sie in Anspruch nehmen können, ohne sich allzu viele Sorgen um finanzielle Aufwendungen machen zu müssen.
Ambulante Zusatzversicherung und Kostenerstattungsprinzip
Für Gesetzlich Krankenversicherte gibt es seit dem Jahr 2004 neben dem Sachleistungsprinzip das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Das Sachleistungsprinzip ist die altbekannte Geschichte: Der Patient X gibt seine Versichertenkarte beim jeweiligen Arzt ab, über die dann die medizinischen Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Beim Kostenerstattungsprinzip stellt der Arzt dem Patienten eine Rechnung, die vom Patienten selbst bezahlt wird. Anschließend holt sich der versicherte das Geld oder ein teil des Geldes von der GKV zurück. Das Kostenerstattungsprinzip kann für Gesetzliche Versicherte in Kombination mit einer ambulanten Zusatzversicherung eine gute Wahl sein, um die oftmals vorhandenen Vorzüge, die ein Privatpatient bekommt, ebenfalls zu genießen, ohne die Gesetzliche Krankenversicherung dabei verlassen zu müssen.
Vergleichen ist wichtig!
Das gilt im Prinzip bei allen Versicherungen, allerdings gerade bei denjenigen noch ein wenig mehr, bei denen möglicherweise viele unterschiedliche Leistungen ins Versicherungspaket geschnürt werden: Die ambulante Zusatzversicherung gehört in die Gruppe dieser Versicherungen. Schauen Sie sich also die Leistungen gut an, die eine ambulante Zusatzversicherung Ihnen bietet und dann schauen Sie sich weitere Versicherungen dieser Art und den jeweiligen Leistungsumfang an. Das Internet kann Ihnen die Recherche hier durch passende Vergleichsseiten deutlich vereinfachen. Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um den Vergleich zu optimieren und die ambulante Zusatzversicherung zu finden, die am ehesten Ihrem Bedarf entspricht.